Wie wir von den Geschichtsschreibern der Römer
wissen, brauten die Bewohner des Königreiches Noricum bereits
ein bierähnliches Getränk. Diese Keltoromanen brauten
ihre Biere vorwiegend für den Hausgebrauch.
Die ersten Bierdienste lassen sich in Österreich im Jahr 796
nachweisen. Zu den frühesten Dokumenten zur Biererzeugung in
Österreich zählt die Stadtrechtsbestimmung Ottos von Liechtenstein
aus dem Jahr 1298. Als Basis für den Bierpreis legte sie die
Qualität fest. Im Murauer Stadtrecht hieß es dazu, dies
sei "nach ehrbarer Leute Rat" geschehen.
Anno 1384 wurde das erste Wiener Brauhaus urkundlich erwähnt.
Bald darauf entstand schon ein Vielzahl von Gasthausbrauereien,
eine Entwicklung, die von Böhmen ihren Ausgang nahm.
Die klimatischen Verhältnisse in Österreich bieten optimale
Bedingungen für den Anbau von Braugerste und Hopfen. Dazu kommen
die hervorragenden weichen Brauwässer der Böhmischen Masse
und die kristallinen Wässer. Auf der Grunlage dieses Zusammenspiels
entwickelte sich Österreichs einzigartige Brautradition. Um
1800 wurden alte lokale Hausbraurechte und kleine, oft mit Wirtshäusern
verbundene gewerbliche Brauereien zusammengelegt. Damit war die
Basis für eine der bedeutendsten Brauindustrien Mitteleuropas
gelegt.
Wesentlich für den Übergang des Brauwesens vom hauswirtschaftlichen
Kleinbetrieb zum industriellen Großbetrieb war aber die Entwicklung
des "Lagerbieres nach Wiener Art" durch den Brauer Anton
Dreher 1841 in Kleinschwechat. Dieses helle, untergärige Bier
trat rasch seinen Siegeszug von Schwechat aus um die Welt an. Österreich
kann mit Recht behaupten, an der Wiege der modernen Braukunst gestanden
zu sein.
Gab es um die Jahrhundertwende noch rund 1000 Brauereien auf dem
Staatsgebiet der Donaumonarchie, so kam es nach dem Ersten und verstärkt
nach dem Zweiten Weltkrieg zu einer Konzentration im traditionsreichen
heimischen Brauwesen. Viele Brauereien verschwanden völlig
vom Markt oder gingen in den großen österreichischen
Braukonzern über. Mit dem Ende des Bierkartells 1980, das den
lokalen Braubetrieben einen gewissen räumlichen Absatzschutz
gewährt hatte, verschwand abermals eine Anzahl kleinerer Betriebe.
Erst in den letzten Jahren, vor allem durch die Zunahme der beliebten
Hausbrauereien, konnte dieser Trend aufgehalten und umgekehrt werden.
So stieg die Anzahl der Braustätten in Österreich wieder
auf etwa 80 an. In diesen Brauereien werden heute rund 400 Biere
gebraut.
Mit dem Inkrafttreten des EWR-Abkommens am 1. Jänner 1994
hatte Österreich auch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes
(EuGH) zu übernehmen. Diese Gerichtshof fällte ein richtungsweisendes
Urteil im Zusammenhang mit dem "Reinheitsgebot"
in Deutschland. Danach sind Biere aus dem EWR-Raum, die den Bestimmungen
ihrer Herstellungsländer entsprechen, auch in Österreich
verkehrsfähig. Zur Täuschung des Verbrauchers geeignete
Abweichungen in der Zusammensetzung müssen jedoch kenntlich
gemacht werden.
Wie alle traditionellen Berufe haben auch die Brauer einen eigenen
Schutzheiligen. In Österreich gilt der heilige Florian, der
hier als römischer Soldat lebte, als der Schutzpatron der Brauer.
Daneben gibt es auch noch andere Schutzpatrone, beispielsweise den
Gambrinus. Ob die andere Funktion des heiligen Florians, nämlich
die des Patrons der Feuerwehr, einen Einfluss auf deren Bierdurst
hat, ist nicht klar erwiesen. Sicher ist, dass der Heilige, der
immer mit einem Gefäß mit Wasser dargestellt wird, von
den Brauern als Schutzpatron für das zum Brauen so wichtige
Wasser angerufen wurde.
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